[ Auszug: (1) Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision, sobald und soweit der
Unternehmer das Geschäft ausgeführt hat. Eine abweichende Vereinbarung
kann getroff ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]